Maklervertrag für den Verkauf einer Immobilie (Online-Auftrag)

Version 1P-2611.1

Vertragsparteien

Zwischen

1kommaX Immobilien, Inhaber Mehmet Arici Weilertalstraße 20, 72172 Sulz am Neckar Telefon: 0175 463 06 65 · E-Mail: office@1kommax.de Marke: 1prozent-immobilien.de – nachfolgend „Immobilienmakler“ oder „Makler“ –

und

________________, ________________ Telefon: ________________ · E-Mail: ________________ – nachfolgend „Eigentümer“ –

wird folgender Makleralleinauftrag geschlossen.

Präambel

Der Eigentümer beabsichtigt den Verkauf seiner Immobilie. Der Immobilienmakler begleitet ihn dabei überwiegend digital (Telefon, E-Mail, Videogespräch) und stimmt die Vermarktung auf seine Vorstellungen ab. Der Eigentümer wird über Kaufangebote informiert und entscheidet immer selbst, ob ein Kaufangebot angenommen oder ein Gegenangebot gemacht wird. Anpassungen des Angebotspreises bedürfen immer der Zustimmung des Eigentümers.

1 Maklerauftrag und Immobilie

Der Eigentümer beauftragt den Immobilienmakler, einen Kaufvertrag über folgende Immobilie zu vermitteln:

Objektadresse: ________________

Objektart: ________________

Angebotspreis (optional): ________________ EUR

Mindestpreis (optional): ________________ EUR

Die Preise beziehen sich auf die Immobilie in ihrem bestehenden Zustand einschließlich sämtlichen Zubehörs. Der Immobilienmakler darf den Angebotspreis nur mit Zustimmung des Eigentümers ändern.

2 Leistungen des Immobilienmaklers

Der Immobilienmakler übernimmt die fachgerechte Vermarktung der Immobilie und nutzt alle sich ergebenden Abschlusschancen. Er richtet die Vermarktung an den mit dem Eigentümer abgestimmten Verkaufszielen aus und berät ihn zur Erreichbarkeit seiner Preisvorstellungen. Zu seinen Leistungen gehören insbesondere:

Erstberatung, Marktwertermittlung, Vermarktungsstrategie, Beschaffung der Verkaufsunterlagen, professionelle Aufbereitung der vom Eigentümer erstellten Inserat-Fotos, Exposé, Anzeigenschaltung auf Immobilienportalen, Vorauswahl und Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten, Ansprechpartner zur Finanzierung, Verhandlungsführung, Kaufabwicklung, Vorbereitung des Notartermins, Checkliste zur Objektübergabe und Nachbetreuung.

Der Immobilienmakler wählt Kaufinteressenten und Angebote nach den Vorgaben des Eigentümers aus und informiert ihn über alle Kaufangebote.

3 Mitwirkung des Eigentümers

Der Eigentümer

1. macht vollständige und richtige Angaben zur Immobilie und stellt die erforderlichen Unterlagen bereit,

2. erstellt die Fotos der Immobilie nach der Foto-Anleitung des Immobilienmaklers,

3. vereinbart und führt die Besichtigungen mit den vom Immobilienmakler geprüften und benannten Kaufinteressenten selbst durch und teilt dem Immobilienmakler das Ergebnis jeder Besichtigung mit,

4. leitet eigene Kaufinteressenten an den Immobilienmakler weiter.

4 Alleinauftrag

Während der Vertragslaufzeit darf der Eigentümer keine weiteren Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen.

5 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit seinem Abschluss und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Vertragspartei kann ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an office@1kommax.de).

6 Interessentennachweis

Der Immobilienmakler teilt dem Eigentümer jeden von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufinteressenten mit Namen und Datum in Textform mit. Diese Mitteilungen dienen als Nachweis der Maklertätigkeit. Kommt der Kaufvertrag mit einem so benannten Kaufinteressenten zustande, ist die Provision nach Ziffer 7 auch dann verdient, wenn der Kaufvertrag erst nach Ende dieses Vertrags geschlossen wird, soweit er auf der Tätigkeit des Immobilienmaklers beruht (§ 652 BGB).

7 Maklerprovision

Die Verkäuferprovision beträgt 1,00 % des notariell vereinbarten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Provision ist erst mit Abschluss eines wirksamen, notariell beurkundeten Kaufvertrags verdient und fällig. Ohne einen solchen Vertragsabschluss fällt keine Provision an; Vorkosten oder Aufwandsentschädigungen werden nicht berechnet.

Der Immobilienmakler wird auch für die Käuferseite gegen Provision tätig. Die Käuferprovision beträgt ebenfalls 1,00 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, ist also gleich hoch wie die Verkäuferprovision (§ 656c BGB). Der Immobilienmakler bleibt beiden Seiten gegenüber zur Neutralität verpflichtet.

8 Auskunftsvollmacht

Der Eigentümer bevollmächtigt den Immobilienmakler, die für diesen Auftrag erforderlichen oder zweckmäßigen Auskünfte und Unterlagen einzuholen, insbesondere bei Grundbuchämtern, Katasterämtern, Baubehörden, sonstigen Behörden und Hausverwaltungen. Der Immobilienmakler darf Auszüge und Abschriften anfordern und die erhaltenen Informationen zur Durchführung des Auftrags verwenden.

9 Datenschutz

Verantwortlich ist 1kommaX Immobilien, Inhaber Mehmet Arici, Weilertalstraße 20, 72172 Sulz am Neckar, office@1kommax.de. Die Angaben werden zur Durchführung dieses Auftrags und zur Vermarktung der Immobilie verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zum Nachweis des Vertragsschlusses und der Widerrufsbelehrung werden Zeitpunkt, Vertragsversion und die abgegebenen Erklärungen gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf 1prozent-immobilien.de.

10 Vertragsschluss

Mit dem Klick auf „Jetzt provisionspflichtig beauftragen“ gibt der Eigentümer ein verbindliches Angebot auf Abschluss dieses Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Immobilienmaklers per E-Mail zustande, der dieser Vertrag mit Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular als PDF beiliegt.

11 Erklärungen des Eigentümers

Eigentumsverhältnisse (eine Auswahl):

nicht angekreuzt: Ich bin alleiniger Eigentümer und als solcher im Grundbuch eingetragen.

nicht angekreuzt: Ich bin Miteigentümer und von allen weiteren Miteigentümern zum Abschluss dieses Vertrags bevollmächtigt. Weitere Miteigentümer: ________________

Vorzeitiger Beginn der Maklertätigkeit (freiwillig; beide Erklärungen nötig, sonst beginnt der Immobilienmakler nach Ablauf der Widerrufsfrist):

nicht angekreuzt: Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass der Immobilienmakler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.

nicht angekreuzt: Ich bestätige meine Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Immobilienmakler vorzeitig erlischt, wenn ich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt habe.

Abgegeben online am ________________ (Auftragsnummer ________________).